Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für Rechtsgeschäfte mit Unternehmen

Wir, die Planet Footwear GmbH aus Dortmund, Deutschland, wickeln die uns erteilten Aufträge von Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehend niedergelegten Bedingungen ab. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit Ihnen, unserem Kunden. Diese unsere Bedingungen sind auch maßgebend, wenn Sie selbst Bedingungen stellen, die von unseren Bedingungen abweichen. Ihre Bedingungen gelten nur dann, wenn wir Ihnen gegenüber das ausdrücklich bestätigen.

I. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der bestellten Waren durch den Besteller zustande. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Bestellung durch unsere Repräsentanten von diesen abgegebene Erklärungen, binden uns nur dann, wenn wir diese Erklärungen in unsere schriftliche Auftragsbestätigung aufnehmen. Alle Angaben über unsere Produkte sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte anzusehen.
Die Beschreibung der Produkte in unseren Katalogen, Prospekten, Preislisten und/oder Qualitätssicherungshandbüchern stellen keine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 BGB dar, es sei denn, wir hätten eine ausdrückliche Garantieerklärung in unserer Auftragsbestätigung schriftlich abgegeben. Sofern nach Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die das Risiko von Zahlungsausfällen erhöhen, können wir einseitig vom Vertrag zurücktreten. Insbesondere Zahlungszielüberschreitungen, eine Aufhebung des Limits seitens unserer Warenkreditversicherung oder ein Ausschluss aus einem Einkaufsverband bzw. Zentralregulierer sind Negativmerkmale im vorgenannten Sinne. Der Kunde kann in diesen Fällen weder Erfüllung des Vertrages noch Schadenersatz verlangen.

II. Lieferung und Gefahrübergang
Im Vertrage vorgesehene Lieferfristen sind stets nur als annähernd zu betrachten, es sei denn, es sei in der Auftragsbestätigung ausdrücklich ein fester Termin als verbindlich angegeben.
Lieferzeit ist eingehalten, sobald wir die bestellte Ware dem von Ihnen benannten Versender vor dem Ablauf dieser Zeit übergeben haben. Lieferverzug tritt jedoch nicht ein, wenn uns im Zeitpunkt der beabsichtigten Lieferung von Ihnen zu erteilende Informationen und Weisungen noch nicht vorliegen.
Mit der Übergabe der Waren geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf Sie über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Ware mit eigenen Transportmitteln zu Ihnen befördern und wir die Ware auf unsere Kosten gegen Transportgefahren aller Art versichern.
Hiermit treten wir Ihnen unter Verzicht auf den Zugang Ihrer Annahmeerklärung sämtliche vertraglichen Ansprüche ab, die uns wegen des Verlustes oder der Beschädigung der Ware gegen den Versender oder die Versicherer zustehen und ermächtigen Sie, derartige Ansprüche im eigenen Namen, auch gerichtlich, gegen Versender und/oder Versicherer geltend zu machen.
Im Falle teilbarer Leistungen sind wir auch zu Teillieferungen berechtigt, ohne dass wegen der noch nicht erbrachten Leistungen Lieferverzug eintritt. Geraten wir in Verzug, so sind Sie berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag hinsichtlich der Lieferung zurückzutreten, mit der wir uns in Verzug befinden. In diesem Fall sind Sie für bereits erbrachte Teillieferungen nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn Sie uns den Wegfall des Interesses an der Teillieferung darlegen und uns nachweisen.

III. Preise und Zahlungen
Unsere Preise verstehen sich ab unserem Lager frei Haus in Euro zuzüglich der jeweils bei der Lieferung geltenden Umsatzsteuer. Bei Lieferungen in das Ausland tragen wir die Kosten bis zur Grenze der Bundesrepublik Deutschland, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der vereinbarte Preis ist in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Liegt eine solche nicht vor, so ergibt er sich aus unserem Angebot, hilfsweise aus unseren Preislisten.
Unsere Rechnungen sind bei Erhalt sofort fällig.
Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für uns kosten- und spesenfrei erfüllungshalber herangenommen. Bei erkennbaren Zahlungsschwierigkeiten, wie sie etwa durch Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest belegt sind, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen an Sie nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung auszuführen. Wir dürfen dann auch alle anderen offenstehenden, selbst gestundete Rechnungsbeträge fällig stellen.
Gegenüber dem Kaufpreis dürfen Sie Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen ausüben.

IV. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
Sie sind verpflichtet, die von uns gelieferte Ware nach Ablieferung, soweit im ordentlichen Geschäftsgang tunlich, zu untersuchen und diese Untersuchung spätestens vor dem Verkauf der gelieferten Ware vorzunehmen. Etwa festgestellte Mängel sind unverzüglich unter genauer Kennzeichnung schriftlich uns gegenüber zu rügen. Reklamationen sind mithin vor der Rücksendung zur Prüfung anzumelden.
Bei Verletzung dieser Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Das bezieht sich auch auf die Überprüfung der gelieferten Mengen.
Mängel der gelieferten Ware einschließlich etwa beigefügter Beschreibungen werden von uns innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Lieferung (Gewährleistungszeit) nach entsprechender Mitteilung nach unserer Wahl durch kostenfreie Ersatzlieferung oder Gutschrift behoben. Im Falle der Ersatzlieferung müssen Sie uns die mangelbehafteten Sachen zurückgeben. Ist die erste Ersatzlieferung wieder mangelhaft, so dürfen wir ein zweites Mal nachliefern.
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen etwaiger Erfüllungsgehilfen. Ist ein Schaden von uns grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung der Höhe nach auf dem als Folge dieser Pflichtverletzung bei normalem Verlauf vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Auch wegen dieser Haftung können wir noch innerhalb der Gewährleistungsfrist von einem Jahr in Anspruch genommen werden, wie es oben dargestellt ist.

V. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, auch streitiger Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Das gilt auch bezüglich eventueller Verzugszinsen oder Rechtsverfolgungskosten. Sie dürfen die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsgang gegen Zahlung oder Vorbehalt des Eigentums (in mindestens verlängerter Form) und nur veräußern, solange Sie sich uns gegenüber nicht im Zahlungsverzug befinden. Sie sind verpflichtet, Vorbehaltsware grundsätzlich gesondert zu verwahren. Die Ihnen aus der Veräußerung oder sonstigen Verwertung von Vorbehaltsware zustehenden Forderungen treten Sie hiermit bereits jetzt einschließlich aller Nebenrechte an uns ab (ggf. anteilig). Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Umfang der abgetretenen Ansprüche hat sich an der Höhe unserer Kaufpreisansprüche gegen Sie zu orientieren. Übersteigt der Wert des vorbehaltenen Eigentums die uns zustehenden Ansprüche, so werden wir entsprechende Freigabeerklärungen abgeben.
Auf unser Verlangen sind Sie verpflichtet, Ihre Abnehmer über den Eigentumsvorbehalt bzw. die Abtretung zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen dazu auszuhändigen. Die obigen Ausführungen sind nicht als Konzernvorbehalt zu verstehen, sondern betreffen jedes Unternehmen der PLANET Group unabhängig voneinander.

VI. Schlussbestimmungen
Sie dürfen die Rechte aus mit uns abgeschlossenen Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung auf Dritte übertragen. Nebenabreden zum Vertrag und Änderungen der Vertragsinhalte bedürfen jeweils der Schriftform.
Wir weisen darauf hin, dass wir und die mit uns verbundenen Unternehmen die Daten aller Geschäftspartner in Dateien aufnehmen und diese verwalten. Der Hinweis geschieht gemäß Bundesdatenschutzgesetz.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen, soweit Sie Vollkaufmann sind, ist Dortmund. Es steht uns jedoch frei, Sie ggf. am Sitz Ihrer Haupt- oder Zweigniederlassung gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Im Übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss des Rechts über den internationalen Warenkauf beweglicher Sachen (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist in diesem Falle durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils möglichst nahe kommt.

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